Die "Berliner Bettensteuer"

Ab dem 01.01.2014 wird in Berlin die sogenannte City Tax oder auch "Berliner Bettensteuer" fällig. Diese muss jedem Gast zusätzlich zu dem reinen Übernachtungspreis berechnet werden. Bei der Abgabe handelt es sich um eine Gebühr in Höhe von 5% auf den jeweiligen Netto-Übernachtungspreis.

Geschäftsreisende sind ab dem 01.04.2024 ebenfalls von diesen zusätzlichen Kosten betroffen.


Jeder Übernachtungsbetrieb in Berlin, so auch wir, muss die CityTax einbehalten und an das zuständige Berliner Finanzamt abführen. Die "City Tax" wird in unseren Rechnungen separat ausgeführt. Mit diesem Beleg weisen sie die Zahlung nach und können zu einem späteren Zeitpunkt die verauslagte Steuer, denkbar wäre beispielsweise im Rahmen der Betriebsausgaben, verrechnen.

Bei Fragen zu dem Thema sprechen Sie uns bitte einfach an.  


Details und erläuternde Unterlagen zu dem Thema können Sie hier herunterladen:


Weiterführende Informationen zu der City Tax finden Sie auf der offiziellen Seite der Senatsverwaltung für Finanzen.


Telefon: 030 / 50 17 49 32

eMail: info(at)bau(dot)unterkunft(dot)de

Fax: 030 / 50 17 49 31